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Satzung der AISBL South Cluster

Hier ein Auszug aus unserer Satzung. Die vollständige Satzung des Vereins kann hier abgerufen werden.
INTERNATIONALER GEMEINNÜTZIGER VEREIN „South Cluster” Sitz: Brüssel
TITEL I: Name, Sitz

Artikel 1:

Der Verein trägt den englischen Namen „South Cluster”. Es handelt sich um einen internationalen Verein ohne Erwerbszweck, der gemäß den Bestimmungen von Titel III des belgischen Gesetzes vom 27. Juni 1921 über Vereine ohne Erwerbszweck, internationale Vereine ohne Erwerbszweck und Stiftungen gegründet wurde und unterliegt diesen Bestimmungen. …

TITEL II: Ziele, Dauer

Artikel 3:

Der Verein, der einen pädagogischen, philanthropischen und wissenschaftlichen Zweck verfolgt und keinerlei Gewinnabsichten hat, hat als Hauptziel die Förderung der Entwicklung in den afrikanischen Entwicklungsländern.

Ein spezifisches Ziel des Vereins ist die Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten in Entwicklungsländern.

Ein spezifisches Ziel des Vereins ist die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die seine Ziele teilen.

Ein spezifisches Ziel des Vereins ist es, fdie Entwicklungshilfe im Bildungsbereich zu erleichtern. Der Verein kann sich für das Wohlergehen der Entwicklung in Afrika und weltweit einsetzen und dafür sorgen. Der Verein kann seine Ziele jederzeit auf die Weise verwirklichen, die ihm am geeignetsten erscheint.

Der gemeinnützige, philanthropische und wissenschaftliche Zweck des Vereins, der keinerlei Gewinnabsichten verfolgt, wird hauptsächlich auf folgende Weise verfolgt: durch das Sammeln von Computern, die durch Spenden erhalten wurden; durch den Transport von Material zu Bildungseinrichtungen; durch die Verteilung von Informationen und Ausrüstung zu pädagogischen und informativen Zwecken; durch die Weiterbildung von Schülern und Lehrern, die Zugang zu den Projekten von South Cluster haben.